Raumüberlassung

Räume, Material und Technik für bürgerschaftliche und private Nutzungen

Anwohner*innen aus dem Neubauquartier Hochäckerstraße und den angrenzenden Straßen aller Altersgruppen können die Räume für ihre privaten Feiern oder Veranstaltungen nutzen. Die Mitarbeiter*innen des Jugendcafés achten dabei auf eine ausgewogene und sozial verträgliche Vergabe der Räume. Andere Träger, Kooperationspartner*innen, Initiativen, Schulen, gemeinnützige Vereine und Helferkreise haben in den Räumen die Möglichkeit, ihre Leistungen anzubieten. Zudem können Räume und Ressourcen für kulturelle Aktivitäten, Übungs- Unterrichts- und Auftrittsmöglichkeit genutzt werden.

Räume zur Überlassung:

Mehrzweckraum 63 qm im ersten Stock (max. 60 Personen)

Teeküche 8 qm

8 Tische, 40 Stühle

Die Nutzungsgebühr für private Feiern (Vergabe am Wochenende) beträgt 200,- €, darin enthalten sind die Reinigungskosten und eine Veranstaltungsversicherung für ggf. größere Schäden.

Zusätzlich sind 200, – € Kaution zu hinterlegen, die bei Rückgabe des Schlüssels wieder abgeholt werden kann. Bei Schäden wird die Kaution einbehalten.

Bei Interesse kontaktiert uns bitte telefonisch oder per Mail, danke!

Hausordnung

1. Behördliche Vorschriften

Für das Jugendcafé an der Hochäckerstraße gilt generell das letztgültige Jugendschutzgesetz sowie Bau-, Feuer, gesundheitspolizeiliche und gewerberechtliche Vorschriften – diese sind einzuhalten.

2. Verbote: RAUCHEN, GEWALT UND DROGEN

Es werden keine gewalttätigen Handlungen im Haus und auf dem Gelände der Einrichtung geduldet. Bei mutwilliger Zerstörung ist Ersatz zu leisten, Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Rauchen ist nicht gestattet.

3. Ordnung und Sauberkeit

Die Räumlichkeiten und deren Einrichtung sowie bereit gestelltes Inventar (Medien usw.) sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Sollte ein Schaden am Gebäude oder der Einrichtung entstehen, ist dies dem hauptamtlichen Personal zu melden.

4. Grundstück und Nachbar*innen

Nutzer*innen werden ausdrücklich gebeten sich im Außenbereich auf die Terrasse des Jugendcafés zu beschränken und sich nicht rechts vor den Wohnungen der Nachbar*innen aufzuhalten!

5. Konfetti und Farbbomben

Die Nutzung von Konfettis, Konfetti-Kanonen, Farbbomben usw. ist sowohl innerhalb wie außerhalb des Gebäudes nicht gestattet. 

6. Lärmen

Lärmbelästigung der Anwohner*innen ist zu vermeiden.  Die Fenster müssen bei lauter Musik zu jeder Uhrzeit immer geschlossen bleiben! Vor dem Jugendcafé ist nach 22:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten! Unsere Nachbar*innen sind Familien mit kleinen Kindern, bitte nehmen Sie Rücksicht damit Sie und alle hier auch in Zukunft eine schöne Feier haben können, vielen Dank!

7. Aufsicht

Die/ Der Nutzungsberechtigte ist in vollem Umfang verantwortlich für die Einhaltung der vertraglich festgelegten Vereinbarungen im und außerhalb des Gebäudes. Der/ die Nutzungsberechtigte müssen während der Nutzung stets anwesend und ansprechbar sein.

8. Unfälle

Bei Unfällen und Anlässen zum sofortigen Einschreiten sind die unter 110 oder 112 die entsprechenden Stellen zu verständigen. Keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände.

9. Alarmanlage

Bei einem Fehlalarm muss die Sicherheitsfirma kommen und die Anlage zurücksetzen. Der Einsatz kostet 120,- Euro, hinzu kommen die Reparaturkosten für die Beschädigung der Sicherheitszapfen in der Eingangstür. Bei einem Fehlalarm wird deshalb die Kaution von 200,- Euro einbehalten.

10. Brandschutz

Im Gebäude und auf dem Gelände dürfen keine Kerzen/ Fackeln/ Feuerwerkskörper/ offenes Feuer/ Gasbrenner oder Ähnliches genutzt werden. Grillen ist im Gebäude und auf der Außenfläche nicht gestattet.